von Katrin Wahl
Marketing Managerin Performance & Produkt
Am 13.12.2024 trat die Produktsicherheitsverordnung (2023/988) in Kraft. Diese ersetzte die Richtlinie 2001/95/EG sowie große Teile des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Doch was bedeutet das für die E-Commerce-Welt und deinen Shop?
Was ist die Produktsicherheitsverordnung?
Die General Product Safety Regulation (GPSR) ist eine neue EU-Verordnung, die am 13. Dezember 2024 die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie ersetzt hat. Ziel war es, das Sicherheitsniveau für Verbraucherprodukte – insbesondere im Onlinehandel – EU-weit zu verbessern, zu vereinheitlichen und an moderne Vertriebskanäle anzupassen.
Warum wurde die Produktsicherheitsverordnung eingeführt?
Für wen gilt die Produktsicherheitsverordnung?
- Hersteller
- Importeure & Händler
- Onlinehändler & Marktplatzanbieter (z.B. Amazon)
- Fulfillment-Dienstleister
Welche Angaben verlangt die Produktsicherheitsverordnung?
Die folgenden Angaben müssen seit der neuen GPSR-Verordnung von 2024 verpflichtend für jedes Produktangebot in der EU bereitgestellt werden:
Vom Hersteller, Importeur & Händler:
- Name und Anschrift des Herstellers
- eine elektronische Kontaktmöglichkeit (z.B. eine E-Mail-Adresse)
- eine Produktbeschreibung
- klar erkennbare Produktbilder
- Informationen zur Identifikation des Produkts (z.B. Modellnummer, Artikelnummer oder Seriennummer
- Warn- und sicherheitshinweise zu Risiken bei der Verwendung in leicht verständlicher Amtssprache
- Typenschild und Gebrauchsanweisung
- Auflistung der verwendeten Konformitätsbewertungsverfahren
- Nennung der maßgeblichen Vorschriften, also der EU-Richtlinien oder Verordnungen, denen das Produkt entspricht.
- Auflistung der technischen Normen, deren Einhaltung durch den Hersteller beansprucht wird (z.B. EN-Normen).
Hinweis: Bei Produkten aus dem EU-Ausland müssen zusätzlich die Angaben zur verantwortlichen Person mit Sitz in der EU sichtbar gemacht werden. Dies ist in der Regel der Importeur, Fulfillment-Dienstleister oder ein Bevollmächtigter, der vom Hersteller schriftlich damit beauftragt wurde, die Aufgaben im Namen des Herstellers wahrzunehmen.
Vom Onlinehändler & Marktplatzanbieter:
- eine zentrale Ansprechperson für Rückfragen bei Marktüberwachungen
- eine Kontaktmöglichkeit für Verbraucher bei Fragen zur Produktsicherheit sowie interne Prozesse und Abläufe, um die Produktsicherheit zu garantieren.
- Registrierung dieser Ansprechperson im Safety-Gate-Business-Portal
- Meldungen und Feedback im Safety-Gate-Portal müssen aktiv beachtet, bearbeitet und berücksichtigt werden.
- Verbraucher müssen transparent und zeitnah informiert werden, wenn es zu Produktrückrufen kommt.
- Onlinehändler und Marktplatzanbieter müssen eng mit Behörden, Herstellern und anderen beteiligten Akteuren zusammenarbeiten, um gefährliche Produkte schnell aus dem Verkehr zu ziehen und Risiken zu minimieren
- Sobald ein gefährliches Produkt erkannt wird, muss die Plattform die zuständige Marktüberwachungsbehörde umgehend über das Safety-Business-Gateway informieren.
- Wird von Behörden angeordnet, Produkte zu entfernen, den Zugang zu sperren oder Warnhinweise zu veröffentlichen, muss diese Maßnahme innerhalb von zwei Werktagen Folge geleistet werden.
Für welche Produkte gilt die GPSR?
- Autozubehör
- Elektronik
- Haushalts- und Bürobedarf
- Haushaltswaren, Küchengeschirr und Möbel
- Haustierprodukte
- Heimwerken, Werkzeuge, Eisenwaren und Gartenarbeit
- Kleidung, Schuhe und Accessoires
- Körperpflege- und Schönheitsprodukte
- Schmuck und Accessoires
- Spielzeug und Kinderprodukte
- Sport- und Outdoorausrüstung
- etc.
Für welche Produkte gilt die GPSR nicht?
- Human- & Tierarzneimittel
- Lebensmittel- & Futtermittel
- Pflanzenschutzmittel
- lebende Pflanzen & Tiere
- tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
- Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge
- Antiquitäten, Kunstgegenstände & Sammlerstücke
Zusätzlich ausgenommen von der GPSR sind alle Produkte, die im Regelfall nicht von Endverbrauchern genutzt und nicht für Endverbraucher bestimmt sind.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Dürfen alte Produkte, die vor der Verordnung hergestellt wurden, abverkauft werden?
Gilt die Verordnung auch für den B2B-Bereich?
Was ist mit gebrauchten oder Second-Hand-Produkten?
Fazit zur Produktsicherheitsverordnung
Deswegen solltest du die GPSR-Umsetzung idealerweise bereits vollzogen haben, um das Vertrauen der Kunden in deine Marke zu stärken und die Einhaltung der Produktsicherheitsverordnung (2023/988) zu gewährleisten. Falls du die Umsetzung bisher noch versäumt hast, kannst du deinen Onlineshop mit unserem modernen Shopsystem ganz bequem GPSR-konform machen. Bei Fragen oder Problemen unterstützen wir dich gerne!