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25. Juli 2025
Die Produkt­sicherheits­verordnung (GPSR) einfach erklärt
in Digital Commerce

von Daniela Köhler

Pressesprecherin

Inhaltsverzeichnis
25. Juli 2025

Die Produkt­sicherheits­verordnung (GPSR) einfach erklärt

in Digital Commerce
Speakerbild von Katrin Wahl von novomind

Marketing Managerin Performance & Produkt

Am 13.12.2024 trat die Produktsicherheitsverordnung (2023/988) in Kraft. Diese ersetzte die Richtlinie 2001/95/EG sowie große Teile des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Doch was bedeutet das für die E-Commerce-Welt und deinen Shop?

Klar ist: Wenn du Produkte in der EU verkaufst, musst du der Verordnung Folge leisten. Was die neue Produktsicherheitsverordnung besagt, wer davon betroffen ist und was du umsetzen musst, zeigen wir dir in diesem Beitrag.

Was ist die Produktsicherheitsverordnung?

Die General Product Safety Regulation (GPSR) ist eine neue EU-Verordnung, die am 13. Dezember 2024 die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie ersetzt hat. Ziel war es, das Sicherheitsniveau für Verbraucherprodukte – insbesondere im Onlinehandel – EU-weit zu verbessern, zu vereinheitlichen und an moderne Vertriebskanäle anzupassen.

Warum wurde die Produktsicherheitsverordnung eingeführt?

Die alte Richtlinie stammte aus dem Jahr 2001 und konnte neue Handelskanäle nicht mehr ausreichend abbilden. Die neue Produktsicherheitsverordnung von 2024 sorgt mit klareren Zuständigkeiten, neuen Informationspflichten und einem stärkeren Fokus auf den Verbraucherschutz für mehr Transparenz.

Für wen gilt die Produktsicherheitsverordnung?

Die GPSR gilt für alle Akteure, die Produkte in der EU auf den Markt bringen, also für:
  • Hersteller
  • Importeure & Händler
  • Onlinehändler & Marktplatzanbieter (z.B. Amazon)
  • Fulfillment-Dienstleister
Auch Nicht-EU-Händler, die Produkte nach Europa verkaufen, unterliegen den Vorgaben. Sie sind selbst verantwortlich, sofern sie keine andere verantwortliche Person in der EU benennen.

Welche Angaben verlangt die Produktsicherheitsverordnung?

Die folgenden Angaben müssen seit der neuen GPSR-Verordnung von 2024 verpflichtend für jedes Produktangebot in der EU bereitgestellt werden:

Vom Hersteller, Importeur & Händler:

  • Name und Anschrift des Herstellers
  • eine elektronische Kontaktmöglichkeit (z.B. eine E-Mail-Adresse)
  • eine Produktbeschreibung
  • klar erkennbare Produktbilder
  • Informationen zur Identifikation des Produkts (z.B. Modellnummer, Artikelnummer oder Seriennummer
  • Warn- und sicherheitshinweise zu Risiken bei der Verwendung in leicht verständlicher Amtssprache
  • Typenschild und Gebrauchsanweisung
  • Auflistung der verwendeten Konformitätsbewertungsverfahren
  • Nennung der maßgeblichen Vorschriften, also der EU-Richtlinien oder Verordnungen, denen das Produkt entspricht.
  • Auflistung der technischen Normen, deren Einhaltung durch den Hersteller beansprucht wird (z.B. EN-Normen).

Hinweis: Bei Produkten aus dem EU-Ausland müssen zusätzlich die Angaben zur verantwortlichen Person mit Sitz in der EU sichtbar gemacht werden. Dies ist in der Regel der Importeur, Fulfillment-Dienstleister oder ein Bevollmächtigter, der vom Hersteller schriftlich damit beauftragt wurde, die Aufgaben im Namen des Herstellers wahrzunehmen.

Vom Onlinehändler & Marktplatzanbieter:

  • eine zentrale Ansprechperson für Rückfragen bei Marktüberwachungen
  • eine Kontaktmöglichkeit für Verbraucher bei Fragen zur Produktsicherheit sowie interne Prozesse und Abläufe, um die Produktsicherheit zu garantieren.
  • Registrierung dieser Ansprechperson im Safety-Gate-Business-Portal
  • Meldungen und Feedback im Safety-Gate-Portal müssen aktiv beachtet, bearbeitet und berücksichtigt werden.
  • Verbraucher müssen transparent und zeitnah informiert werden, wenn es zu Produktrückrufen kommt.
  • Onlinehändler und Marktplatzanbieter müssen eng mit Behörden, Herstellern und anderen beteiligten Akteuren zusammenarbeiten, um gefährliche Produkte schnell aus dem Verkehr zu ziehen und Risiken zu minimieren
  • Sobald ein gefährliches Produkt erkannt wird, muss die Plattform die zuständige Marktüberwachungsbehörde umgehend über das Safety-Business-Gateway informieren.
  • Wird von Behörden angeordnet, Produkte zu entfernen, den Zugang zu sperren oder Warnhinweise zu veröffentlichen, muss diese Maßnahme innerhalb von zwei Werktagen Folge geleistet werden.

Für welche Produkte gilt die GPSR?

Grundsätzlich gilt die Produktsicherheitsverordnung alle Verbraucherprodukte wie zum Beispiel:
  • Autozubehör
  • Elektronik
  • Haushalts- und Bürobedarf
  • Haushaltswaren, Küchengeschirr und Möbel
  • Haustierprodukte
  • Heimwerken, Werkzeuge, Eisenwaren und Gartenarbeit
  • Kleidung, Schuhe und Accessoires
  • Körperpflege- und Schönheitsprodukte
  • Schmuck und Accessoires
  • Spielzeug und Kinderprodukte
  • Sport- und Outdoorausrüstung
  • etc.

Für welche Produkte gilt die GPSR nicht?

Grundsätzlich sind folgende Produkte von der GPSR-Verordnung ausgenommen:
  • Human- & Tierarzneimittel
  • Lebensmittel- & Futtermittel
  • Pflanzenschutzmittel
  • lebende Pflanzen & Tiere 
  • tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
  • Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge
  • Antiquitäten, Kunstgegenstände & Sammlerstücke

Zusätzlich ausgenommen von der GPSR sind alle Produkte, die im Regelfall nicht von Endverbrauchern genutzt und nicht für Endverbraucher bestimmt sind.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Bei einer Nichtbeachtung der Verordnung drohen Strafen in verschiedenster Form sowie Bußgelder. So kann es zu Bußgeldern von bis zu mehreren 10.000 Euro kommen. Ebenso können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Verkaufsverbote sowie Reputationsverluste die Folge sein.

Dürfen alte Produkte, die vor der Verordnung hergestellt wurden, abverkauft werden?

Ja, der Verkauf von Produkten, die vor dem 13. Dezember 2024 angeboten wurden, darf nicht behindert werden. Das heißt, diese Produkte dürfen weiterverkauft werden – für sie gilt die Produktsicherheitsverordnung nicht.

Gilt die Verordnung auch für den B2B-Bereich?

Ja, die GPSR-Verordnung gilt sowohl für den B2C- als auch den B2B-Bereich.

Was ist mit gebrauchten oder Second-Hand-Produkten?

Diese fallen auch unter die neue EU-Verordnung, sind davon also auch betroffen.

Fazit zur Produktsicherheitsverordnung

Die Umsetzung der Vorgaben der Produktsicherheitsverordnung ist mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Aber die Arbeit lohnt sich, wenn du zum Beispiel einen Onlineshop betreibst. Denn die Verordnung ist nicht nur eine zentrale Maßnahme für den Verbraucherschutz, sondern erhöht auch das Vertrauen der Kunden in deine Produkte.

Deswegen solltest du die GPSR-Umsetzung idealerweise bereits vollzogen haben, um das Vertrauen der Kunden in deine Marke zu stärken und die Einhaltung der Produktsicherheitsverordnung (2023/988) zu gewährleisten. Falls du die Umsetzung bisher noch versäumt hast, kannst du deinen Onlineshop mit unserem modernen Shopsystem ganz bequem GPSR-konform machen. Bei Fragen oder Problemen unterstützen wir dich gerne!

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