Share this article

20. Juli 2026
Produktsicherheits­verordnung (GPSR) einfach erklärt
in Digital Commerce

von Daniela Köhler

Pressesprecherin

Inhaltsverzeichnis
20. Juli 2026

Produktsicherheits­verordnung (GPSR) einfach erklärt

in Digital Commerce
Speakerbild von Katrin Wahl von novomind

Marketing Managerin Performance & Produkt

Überblick

Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) ist der zentrale EU-Rechtsrahmen für die Sicherheit von Verbraucherprodukten. Sie gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ersetzt die frühere Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG sowie große Teile des deutschen Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).
Betroffen ist jeder, der Verbraucherprodukte in der EU in Verkehr bringt: Hersteller, Importeure, Händler und Betreiber von Online-Marktplätzen. Die Verordnung gilt für den stationären Handel wie für den E-Commerce, unabhängig davon, ob ein Anbieter innerhalb oder außerhalb der EU sitzt.

Im Kern verlangt die GPSR eine Risikobewertung vor dem Inverkehrbringen, klare Sicherheits- und Warnhinweise, die Rückverfolgbarkeit über Hersteller- und Produktangaben sowie einen Verantwortlichen mit Sitz in der EU. Bei Verstößen drohen Bußgelder, Verkaufsverbote und Produktrückrufe. Was das konkret bedeutet, welche Angaben Pflicht sind und für welche Produkte die Verordnung gilt, erfährst du in diesem Beitrag.

Was ist die Produktsicherheitsverordnung?

Die General Product Safety Regulation (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) ist die EU-Verordnung, die seit dem 13. Dezember 2024 die alte Produktsicherheitsrichtlinie aus dem Jahr 2001 ablöst. Sie hebt das Sicherheitsniveau für Verbraucherprodukte EU-weit auf einen einheitlichen Stand und passt es an moderne Vertriebskanäle an, insbesondere Online-Marktplätze, Dropshipping und Direktimporte aus Drittländern.

Warum wurde die Produktsicherheitsverordnung eingeführt?

Die abgelöste Richtlinie aus dem Jahr 2001 bildete neue Handelskanäle nicht mehr ausreichend ab. Die GPSR schließt diese Lücke mit klareren Zuständigkeiten entlang der Lieferkette, erweiterten Informationspflichten und einem stärkeren Fokus auf Verbraucherschutz und Rückverfolgbarkeit. Zusätzlich verzahnt sie sich mit dem Digital Services Act (DSA), der Marktplätzen weitergehende Pflichten im Umgang mit unsicheren Angeboten auferlegt.

Für wen gilt die Produktsicherheitsverordnung?

Die GPSR gilt für alle Akteure, die Produkte für Verbraucher in der EU auf den Markt bringen, also für:
  • Hersteller
  • Importeure & Händler
  • Onlinehändler & Marktplatzanbieter (z. B. Amazon)
  • Fulfillment-Dienstleister

Auch Anbieter aus Nicht-EU-Ländern, die Produkte nach Europa verkaufen, fallen unter die Vorgaben. Sie sind selbst verantwortlich, sofern sie keine andere verantwortliche Person mit Sitz in der EU benennen.

Welche Angaben verlangt die Produktsicherheitsverordnung?

Seit dem 13. Dezember 2024 sind für jedes Produktangebot in der EU folgende Angaben verpflichtend:

Vom Hersteller, Importeur & Händler:

  • Name und Anschrift des Herstellers
  • eine elektronische Kontaktmöglichkeit (z. B. E-Mail-Adresse oder spezielle Kontaktrubrik auf der Website; eine reine Website-URL reicht nach den EU-Leitlinien von 11/2025 nicht aus)
  • eine Produktbeschreibung
  • klar erkennbare Produktbilder
  • Informationen zur Identifikation des Produkts (z. B. Modellnummer, Artikelnummer oder Seriennummer)
  • Warn- und Sicherheitshinweise zu Risiken bei der Verwendung in leicht verständlicher Amtssprache; in Deutschland verpflichtend auf Deutsch (ProdSG i. d. F. v. 19.02.2026)
  • Typenschild und Gebrauchsanweisung
  • Auflistung der verwendeten Konformitätsbewertungsverfahren
  • Nennung der maßgeblichen Vorschriften, also der EU-Richtlinien oder Verordnungen, denen das Produkt entspricht
  • Auflistung der technischen Normen, deren Einhaltung durch den Hersteller beansprucht wird (z. B. EN-Normen)

Hinweis: Bei Produkten aus dem EU-Ausland müssen zusätzlich die Angaben zur verantwortlichen Person mit Sitz in der EU sichtbar gemacht werden. Das ist in der Regel der Importeur, ein Fulfillment-Dienstleister oder ein vom Hersteller schriftlich beauftragter Bevollmächtigter.

Vom Onlinehändler & Marktplatzanbieter:

  • eine zentrale Ansprechperson (Single Point of Contact) für Rückfragen der Marktüberwachung
  • eine Kontaktmöglichkeit für Verbraucher bei Fragen zur Produktsicherheit sowie interne Prozesse, um die Produktsicherheit dauerhaft zu gewährleisten
  • Registrierung des Single Point of Contact im Safety Gate Portal der EU-Kommission (Art. 22 Abs. 1 GPSR)
  • aktive Bearbeitung von Meldungen und Feedback; öffentliche Produktwarnungen erscheinen im Safety Gate, eigene Meldungen über gefährliche Produkte erfolgen über das Safety Business Gateway (Art. 20 GPSR)
  • transparente und zeitnahe Information der Verbraucher bei Produktrückrufen
  • enge Zusammenarbeit mit Behörden, Herstellern und weiteren Akteuren, um gefährliche Produkte schnell aus dem Verkehr zu ziehen
  • bei behördlich angeordneten Maßnahmen (Entfernen von Angeboten, Sperren des Zugangs, Veröffentlichen von Warnhinweisen): Umsetzung innerhalb von zwei Werktagen

Für welche Produkte gilt die GPSR?

Die GPSR gilt grundsätzlich für alle Verbraucherprodukte, soweit keine speziellere EU-Regulierung mit demselben Schutzzweck greift. Typische Beispiele:
  • Autozubehör
  • Elektronik
  • Haushalts- und Bürobedarf
  • Haushaltswaren, Küchengeschirr und Möbel
  • Haustierprodukte
  • Heimwerken, Werkzeuge, Eisenwaren und Gartenarbeit
  • Kleidung, Schuhe und Accessoires
  • Körperpflege- und Schönheitsprodukte
  • Schmuck und Accessoires
  • Spielzeug und Kinderprodukte
  • Sport- und Outdoorausrüstung

Für welche Produkte gilt die GPSR nicht?

Ausgenommen sind insbesondere:
  • Human- und Tierarzneimittel
  • Lebens- und Futtermittel
  • Pflanzenschutzmittel
  • lebende Pflanzen und Tiere
  • tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
  • Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge
  • Antiquitäten

Außerdem fallen Produkte, die im Regelfall nicht von Verbrauchern genutzt werden und nicht für Verbraucher bestimmt sind, nicht unter die GPSR (reine B2B- bzw. Industrieprodukte).

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Seit dem 19. Februar 2026 gilt das novellierte deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). § 28 Abs. 2 ProdSG enthält einen Bußgeldkatalog mit 32 Tatbeständen. Je nach Verstoß sind Bußgelder von bis zu 10.000 Euro oder bis zu 100.000 Euro je Verstoß möglich. Hinzu kommen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Verkaufsverbote, Rückrufanordnungen und Reputationsverluste.

Fazit zur Produktsicherheitsverordnung

Die GPSR ist seit über einem Jahr in Kraft und mit der ProdSG-Novelle seit Februar 2026 auch national bußgeldbewehrt. Die Umsetzung im Shop ist damit keine Empfehlung mehr, sondern Pflicht. Wer die Vorgaben sauber abbildet, vermeidet Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro je Verstoß und stärkt zugleich das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in die Marke.

Falls dein Onlineshop noch nicht vollständig GPSR-konform ist, unterstützen wir dich mit unserem Shopsystem dabei, die Pflichten technisch und prozessual sauber abzubilden, von Pflichtangaben am Produkt bis zu Rückruf- und Meldeprozessen.

Häufige Fragen zur GPSR

Seit wann gilt die Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?

Die GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ersetzt die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG und große Teile des deutschen Produktsicherheitsgesetzes.

Die GPSR betrifft alle Wirtschaftsakteure, die Verbraucherprodukte in der EU anbieten: Hersteller, Importeure, Händler, Onlinehändler, Marktplatzanbieter und Fulfillment-Dienstleister. Anbieter aus Nicht-EU-Ländern, die in die EU verkaufen, müssen eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU benennen.

Pflicht sind Name und Anschrift des Herstellers, eine elektronische Kontaktmöglichkeit, Produktbeschreibung und Produktbilder, eindeutige Produktidentifikation (z. B. Modell- oder Seriennummer), Warn- und Sicherheitshinweise in der jeweiligen Amtssprache sowie Angaben zu Konformitätsverfahren, einschlägigen EU-Vorschriften und technischen Normen. Bei Produkten aus dem EU-Ausland zusätzlich die verantwortliche Person mit Sitz in der EU.

Das Safety Gate Portal ist das öffentliche EU-Warnportal für unsichere Produkte; Online-Marktplätze registrieren dort nach Art. 22 GPSR ihren Single Point of Contact. Das Safety Business Gateway ist das Meldetool, über das Wirtschaftsakteure Unfälle und gefährliche Produkte an die Marktüberwachungsbehörden melden (Art. 20 GPSR).

Die GPSR gilt für Verbraucherprodukte unabhängig vom Vertriebskanal. Wer Verbraucherprodukte über B2B-Kanäle weiterreicht, fällt darunter. Produkte, die ausschließlich gewerblich genutzt werden und auch unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen nicht in Verbraucherhand gelangen, sind ausgenommen.

Ja. Produkteinheiten, die vor dem 13. Dezember 2024 erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterverkauft werden und müssen nicht nachträglich an die neuen Kennzeichnungs- und Informationspflichten angepasst werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens je Einheit, nicht das bloße Angebot vor dem Stichtag.

Nein. Nach den GPSR-Leitlinien der EU-Kommission von November 2025 ist eine reine Website-Adresse nicht ausreichend. Verlangt ist eine E-Mail-Adresse oder eine spezielle Kontaktrubrik auf der Website, über die Verbraucher den Hersteller oder die verantwortliche Person direkt erreichen können.

Ja, Second-Hand-Produkte fallen grundsätzlich unter die GPSR. Ausnahmen gelten nur für Antiquitäten sowie für Produkte, die ausdrücklich zur Reparatur oder Aufarbeitung vor erneuter Nutzung gekennzeichnet sind.

Ja. Mit der ProdSG-Novelle vom 19. Februar 2026 sind Warn- und Sicherheitshinweise sowie Gebrauchsanweisungen für in Deutschland angebotene Produkte verpflichtend in deutscher Sprache bereitzustellen.

Share this article

Let’s get in touch

Fragen? Oder Interesse an unseren Leistungen und unserem Unternehmen? Das Team der novomind ist immer für dich da – über deinen bevorzugten Kanal.

Chatte mit uns
Ruf uns an +49 (0) 40 80 80 71 0
Ruf uns an
+49 (0) 40 80 80 71 0
Schreib uns info@novomind.com
Schreib uns
info@novomind.com
Bewirb dich jobs@novomind.com
Bewirb dich
jobs@novomind.com

Wir freuen uns auf deine Mail

Chatte mit uns
Ruf uns an +49 (0) 40 80 80 71 0
Ruf uns an
+49 (0) 40 80 80 71 0
Schreib uns info@novomind.com
Schreib uns
info@novomind.com
Bewirb dich jobs@novomind.com
Bewirb dich
jobs@novomind.com

Let’s get in touch

Fragen? Oder Interesse an unseren Leistungen und unserem Unternehmen? Das Team der novomind ist immer für dich da – über deinen bevorzugten Kanal.

Chatte mit uns
Ruf uns an +49 (0) 40 80 80 71 0
Ruf uns an
+49 (0) 40 80 80 71 0
Schreib uns info@novomind.com
Schreib uns
info@novomind.com

Wir freuen uns auf deine Mail

Chatte mit uns
Ruf uns an +49 (0) 40 80 80 71 0
Ruf uns an
+49 (0) 40 80 80 71 0
Schreib uns info@novomind.com
Schreib uns
info@novomind.com

Let’s get in touch

Fragen? Oder Interesse an unseren Leistungen und unserem Unternehmen? Das Team der novomind ist immer für dich da – über deinen bevorzugten Kanal.

Chatte mit uns
Ruf uns an +65 8025 8458 (Singapore)
Ruf uns an
+65 8025 8458 (Singapore)
Ruf uns an +852 9867 1658 (Hong Kong)
Ruf uns an
+852 9867 1658 (Hong Kong)
Schreib uns info.apac@novomind.com
Schreib uns
info.apac@novomind.com

Wir freuen uns auf deine Mail!

Chatte mit uns
Ruf uns an +65 8025 8458(Singapore)
Ruf uns an
+65 8025 8458
(Singapore)
Ruf uns an +852 9867 1658 (Hong Kong)
Ruf uns an
+852 9867 1658
(Hong Kong)
Schreib uns info.apac@novomind.com
Schreib uns
info.apac@novomind.com

Let’s get in touch

Fragen? Oder Interesse an unseren Leistungen und unserem Unternehmen? Das Team der novomind ist immer für dich da – über deinen bevorzugten Kanal.

Chatte mit uns
Ruf uns an +65 8025 8458 (Singapore)
Ruf uns an
+65 8025 8458 (Singapore)
Ruf uns an +852 9867 1658 (Hong Kong)
Ruf uns an
+852 9867 1658 (Hong Kong)
Schreib uns info@novomind.com
Schreib uns
info@novomind.com

Wir freuen uns auf deine Mail

Chatte mit uns
Ruf uns an +65 8025 8458(Singapore)
Ruf uns an
+65 8025 8458
(Singapore)
Ruf uns an +852 9867 1658 (Hong Kong)
Ruf uns an
+852 9867 1658
(Hong Kong)
Schreib uns info.apac@novomind.com
Schreib uns
info.apac@novomind.com

Let’s get in touch

Fragen? Oder Interesse an unseren Leistungen und unserem Unternehmen? Das Team der novomind ist immer für dich da – über deinen bevorzugten Kanal.

Chatte mit uns
Ruf uns an +971 (0) 4 371 2597
Ruf uns an
+971 (0) 4 371 2597
Schreib uns info@novomind-mea.com
Schreib uns
info@novomind-mea.com

Wir freuen uns auf deine Mail

Chatte mit uns
Ruf uns an +971 (0) 4 371 2597
Ruf uns an
+971 (0) 4 371 2597
Schreib uns info@novomind-mea.com
Schreib uns
info@novomind-mea.com

novomind News

Werde Teil der novomind-Community und erhalte regelmäßige Updates zu allen wichtigen News aus der novomind-Welt: Blogbeiträge, Pressemitteilungen, Events, Produkte und mehr.

Wie können wir helfen?

Newsletter abonnieren
Newsletter abonnieren