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title: Produktsicherheits&shy;verordnung (GPSR) einfach erklärt
description: "Was die GPSR ist, für wen sie gilt und welche Pflichten sie mit sich bringt: die EU-Produktsicherheitsverordnung kompakt und verständlich erklärt."
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author: kwahl
published: 2026-07-20T05:29:24Z
modified: 2026-08-31T12:18:40Z
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    - Digital Commerce
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# Produktsicherheits&shy;verordnung (GPSR) einfach erklärt

von Katrin Wahl

								

Marketing Managerin Performance &amp; Produkt

								

Überblick

				

									Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) ist der zentrale EU-Rechtsrahmen für die Sicherheit von Verbraucherprodukten. Sie gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ersetzt die frühere Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG sowie große Teile des deutschen Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).								

									Betroffen ist jeder, der Verbraucherprodukte in der EU in Verkehr bringt: Hersteller, Importeure, Händler und Betreiber von Online-Marktplätzen. Die Verordnung gilt für den stationären Handel wie für den E-Commerce, unabhängig davon, ob ein Anbieter innerhalb oder außerhalb der EU sitzt.
								

Im Kern verlangt die GPSR eine Risikobewertung vor dem Inverkehrbringen, klare Sicherheits- und Warnhinweise, die Rückverfolgbarkeit über Hersteller- und Produktangaben sowie einen Verantwortlichen mit Sitz in der EU. Bei Verstößen drohen Bußgelder, Verkaufsverbote und Produktrückrufe. Was das konkret bedeutet, welche Angaben Pflicht sind und für welche Produkte die Verordnung gilt, erfährst du in diesem Beitrag.

								

Was ist die Produktsicherheitsverordnung?

				

									Die General Product Safety Regulation (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) ist die EU-Verordnung, die seit dem 13. Dezember 2024 die alte Produktsicherheitsrichtlinie aus dem Jahr 2001 ablöst. Sie hebt das Sicherheitsniveau für Verbraucherprodukte EU-weit auf einen einheitlichen Stand und passt es an moderne Vertriebskanäle an, insbesondere Online-Marktplätze, Dropshipping und Direktimporte aus Drittländern.								

Warum wurde die Produktsicherheitsverordnung eingeführt?

				

									Die abgelöste Richtlinie aus dem Jahr 2001 bildete neue Handelskanäle nicht mehr ausreichend ab. Die GPSR schließt diese Lücke mit klareren Zuständigkeiten entlang der Lieferkette, erweiterten Informationspflichten und einem stärkeren Fokus auf Verbraucherschutz und Rückverfolgbarkeit. Zusätzlich verzahnt sie sich mit dem Digital Services Act (DSA), der Marktplätzen weitergehende Pflichten im Umgang mit unsicheren Angeboten auferlegt.								

Für wen gilt die Produktsicherheitsverordnung?

				

									Die GPSR gilt für alle Akteure, die Produkte für Verbraucher in der EU auf den Markt bringen, also für:								

Hersteller

Importeure &amp; Händler

Onlinehändler &amp; Marktplatzanbieter (z. B. Amazon)

Fulfillment-Dienstleister

								

Auch Anbieter aus Nicht-EU-Ländern, die Produkte nach Europa verkaufen, fallen unter die Vorgaben. Sie sind selbst verantwortlich, sofern sie keine andere verantwortliche Person mit Sitz in der EU benennen.

								

Welche Angaben verlangt die Produktsicherheitsverordnung?

				

									Seit dem 13. Dezember 2024 sind für jedes Produktangebot in der EU folgende Angaben verpflichtend:								

Vom Hersteller, Importeur &amp; Händler:

								

Name und Anschrift des Herstellers

eine elektronische Kontaktmöglichkeit (z. B. E-Mail-Adresse oder spezielle Kontaktrubrik auf der Website; eine reine Website-URL reicht nach den EU-Leitlinien von 11/2025 nicht aus)

eine Produktbeschreibung

klar erkennbare Produktbilder

Informationen zur Identifikation des Produkts (z. B. Modellnummer, Artikelnummer oder Seriennummer)

Warn- und Sicherheitshinweise zu Risiken bei der Verwendung in leicht verständlicher Amtssprache; in Deutschland verpflichtend auf Deutsch (ProdSG i. d. F. v. 19.02.2026)

Typenschild und Gebrauchsanweisung

Auflistung der verwendeten Konformitätsbewertungsverfahren

Nennung der maßgeblichen Vorschriften, also der EU-Richtlinien oder Verordnungen, denen das Produkt entspricht

Auflistung der technischen Normen, deren Einhaltung durch den Hersteller beansprucht wird (z. B. EN-Normen)

								

Hinweis: Bei Produkten aus dem EU-Ausland müssen zusätzlich die Angaben zur verantwortlichen Person mit Sitz in der EU sichtbar gemacht werden. Das ist in der Regel der Importeur, ein Fulfillment-Dienstleister oder ein vom Hersteller schriftlich beauftragter Bevollmächtigter.

								

Vom Onlinehändler &amp; Marktplatzanbieter:

								

eine zentrale Ansprechperson (Single Point of Contact) für Rückfragen der Marktüberwachung

eine Kontaktmöglichkeit für Verbraucher bei Fragen zur Produktsicherheit sowie interne Prozesse, um die Produktsicherheit dauerhaft zu gewährleisten

Registrierung des Single Point of Contact im Safety Gate Portal der EU-Kommission (Art. 22 Abs. 1 GPSR)

aktive Bearbeitung von Meldungen und Feedback; öffentliche Produktwarnungen erscheinen im Safety Gate, eigene Meldungen über gefährliche Produkte erfolgen über das Safety Business Gateway (Art. 20 GPSR)

transparente und zeitnahe Information der Verbraucher bei Produktrückrufen

enge Zusammenarbeit mit Behörden, Herstellern und weiteren Akteuren, um gefährliche Produkte schnell aus dem Verkehr zu ziehen

bei behördlich angeordneten Maßnahmen (Entfernen von Angeboten, Sperren des Zugangs, Veröffentlichen von Warnhinweisen): Umsetzung innerhalb von zwei Werktagen

								

Für welche Produkte gilt die GPSR?

				

									Die GPSR gilt grundsätzlich für alle Verbraucherprodukte, soweit keine speziellere EU-Regulierung mit demselben Schutzzweck greift. Typische Beispiele:								

Autozubehör

Elektronik

Haushalts- und Bürobedarf

Haushaltswaren, Küchengeschirr und Möbel

Haustierprodukte

Heimwerken, Werkzeuge, Eisenwaren und Gartenarbeit

Kleidung, Schuhe und Accessoires

Körperpflege- und Schönheitsprodukte

Schmuck und Accessoires

Spielzeug und Kinderprodukte

Sport- und Outdoorausrüstung

								

Für welche Produkte gilt die GPSR nicht?

				

									Ausgenommen sind insbesondere:								

Human- und Tierarzneimittel

Lebens- und Futtermittel

Pflanzenschutzmittel

lebende Pflanzen und Tiere

tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte

Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge

Antiquitäten

								

Außerdem fallen Produkte, die im Regelfall nicht von Verbrauchern genutzt werden und nicht für Verbraucher bestimmt sind, nicht unter die GPSR (reine B2B- bzw. Industrieprodukte).

								

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

				

									Seit dem 19. Februar 2026 gilt das novellierte deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). § 28 Abs. 2 ProdSG enthält einen Bußgeldkatalog mit 32 Tatbeständen. Je nach Verstoß sind Bußgelder von bis zu 10.000 Euro oder bis zu 100.000 Euro je Verstoß möglich. Hinzu kommen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Verkaufsverbote, Rückrufanordnungen und Reputationsverluste.								

Fazit zur Produktsicherheitsverordnung

				

									Die GPSR ist seit über einem Jahr in Kraft und mit der ProdSG-Novelle seit Februar 2026 auch national bußgeldbewehrt. Die Umsetzung im Shop ist damit keine Empfehlung mehr, sondern Pflicht. Wer die Vorgaben sauber abbildet, vermeidet Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro je Verstoß und stärkt zugleich das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in die Marke.								

Falls dein Onlineshop noch nicht vollständig GPSR-konform ist, unterstützen wir dich mit unserem Shopsystem dabei, die Pflichten technisch und prozessual sauber abzubilden, von Pflichtangaben am Produkt bis zu Rückruf- und Meldeprozessen.

								

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Häufige Fragen zur GPSR

				

 Seit wann gilt die Produktsicherheitsverordnung (GPSR)? 

Die GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ersetzt die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG und große Teile des deutschen Produktsicherheitsgesetzes.

								

 Wer ist von der GPSR betroffen? 

Die GPSR betrifft alle Wirtschaftsakteure, die Verbraucherprodukte in der EU anbieten: Hersteller, Importeure, Händler, Onlinehändler, Marktplatzanbieter und Fulfillment-Dienstleister. Anbieter aus Nicht-EU-Ländern, die in die EU verkaufen, müssen eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU benennen.

								

 Welche Pflichtangaben müssen seit der GPSR im Onlineshop stehen? 

Pflicht sind Name und Anschrift des Herstellers, eine elektronische Kontaktmöglichkeit, Produktbeschreibung und Produktbilder, eindeutige Produktidentifikation (z. B. Modell- oder Seriennummer), Warn- und Sicherheitshinweise in der jeweiligen Amtssprache sowie Angaben zu Konformitätsverfahren, einschlägigen EU-Vorschriften und technischen Normen. Bei Produkten aus dem EU-Ausland zusätzlich die verantwortliche Person mit Sitz in der EU.

								

 Was ist der Unterschied zwischen Safety Gate und Safety Business Gateway? 

Das Safety Gate Portal ist das öffentliche EU-Warnportal für unsichere Produkte; Online-Marktplätze registrieren dort nach Art. 22 GPSR ihren Single Point of Contact. Das Safety Business Gateway ist das Meldetool, über das Wirtschaftsakteure Unfälle und gefährliche Produkte an die Marktüberwachungsbehörden melden (Art. 20 GPSR).

								

 Gilt die GPSR auch für B2B-Geschäfte? 

Die GPSR gilt für Verbraucherprodukte unabhängig vom Vertriebskanal. Wer Verbraucherprodukte über B2B-Kanäle weiterreicht, fällt darunter. Produkte, die ausschließlich gewerblich genutzt werden und auch unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen nicht in Verbraucherhand gelangen, sind ausgenommen.

								

 Dürfen Bestandsprodukte vor dem 13. Dezember 2024 weiterverkauft werden? 

Ja. Produkteinheiten, die vor dem 13. Dezember 2024 erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterverkauft werden und müssen nicht nachträglich an die neuen Kennzeichnungs- und Informationspflichten angepasst werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens je Einheit, nicht das bloße Angebot vor dem Stichtag.

								

 Reicht eine Website-URL als „elektronische Kontaktmöglichkeit"? 

Nein. Nach den GPSR-Leitlinien der EU-Kommission von November 2025 ist eine reine Website-Adresse nicht ausreichend. Verlangt ist eine E-Mail-Adresse oder eine spezielle Kontaktrubrik auf der Website, über die Verbraucher den Hersteller oder die verantwortliche Person direkt erreichen können.

								

 Gilt die GPSR auch für gebrauchte Produkte? 

Ja, Second-Hand-Produkte fallen grundsätzlich unter die GPSR. Ausnahmen gelten nur für Antiquitäten sowie für Produkte, die ausdrücklich zur Reparatur oder Aufarbeitung vor erneuter Nutzung gekennzeichnet sind.

								

 Müssen Sicherheitshinweise in deutscher Sprache vorliegen? 

Ja. Mit der ProdSG-Novelle vom 19. Februar 2026 sind Warn- und Sicherheitshinweise sowie Gebrauchsanweisungen für in Deutschland angebotene Produkte verpflichtend in deutscher Sprache bereitzustellen.
